Haus-, Platz- und Spielordnung – GC Oberhausen GmbH & Co. KG

Allgemeines

Die GC Oberhausen GmbH & Co. KG (nachstehend „Betreiberin“ genannt) ist Betreiberin der Golfanlage (9-Loch-Platz, Clubräume, Übungsanlagen und sonstige Einrichtungen). Die Betreiberin hat das Hausrecht auf der gesamten Golfanlage. Sie wird durch die Geschäftsführung, das Management, und von diesen beauftragten Personen, der GC Oberhausen GmbH & Co. KG vertreten.

Folgende Regelungen über die Benutzung der Golfanlage und des Clubhauses sind mit dem Vorstand des Clubs abgestimmt und dienen dem reibungslosen Miteinander von Betreiberin, Club, Mitgliedern und Gästen. Die Bestimmungen gelten bis auf Widerruf für alle Mitglieder und Gäste, ebenso für Greenfee-Spieler und Turnierteilnehmer. Diese Ordnung kann jederzeit geändert, ergänzt oder aufgehoben werden. Alle Mitarbeiter der GC Oberhausen GmbH & Co. KG und des GC Oberhausen e.V. oder von diesen beauftragte Personen, sind angehalten, Personen, die sich nicht an die Vorschriften halten, des Golfplatzes zu verweisen oder auf die Einhaltung dieser Regeln hinzuweisen.

Bitte vermeiden Sie deshalb im beiderseitigen Interesse unangenehme Situationen. 

1. Hausordnung

Die Clubräume dienen allen Mitgliedern und Gästen zur Entspannung und Erholung. Voraussetzung dafür ist gegenseitige Rücksichtnahme. Nachfolgende Punkte sind deshalb u.a. einzuhalten:

Von allen Mitgliedern und Gästen wird erwartet, dass sie die Clubräume in gepflegter Kleidung betreten.

Schuhe mit Metallspikes sind im Clubhaus nicht gestattet, es wird  gebeten, zur Schonung der Räumlichkeiten Softspikes oder Straßenschuhe zu benutzen.

Das rauchen ist im gesamten Gebäude gesetzlich nicht gestattet. 

Betriebseigene Bade- und Handtücher dürfen nicht aus den Umkleiden entfernt werden.

Das Abstellen und Aufbewahren von Golftaschen und Golfwagen im Shop-, Rezeptions-, Gastronomiebereich und auf der Terrasse ist nicht gestattet.

Das Durchqueren des Clubhauses mit Golftaschen und Trollys ist nicht gestettet.

Das Hinaustragen und Entfernen von Möbeln, Kissen und anderem Inventar aus den Räumlichkeiten/Terrasse der Betreiberin ist nicht gestattet.

Jugendlichen ist der Genuss alkoholischer Getränke auf der Clubanlage untersagt.

Die Betreiberin ist berechtigt die Gastronomieräume für Veranstaltungen ganz oder teilweise zu sperren. Mitglieder und Gäste können die Räumlichkeiten für eigene Veranstaltungen mieten.

Aus Brandschutzgründen dürfen keine Lithium Batterien in den Caddyboxen oder im Clubhaus gelagert und/oder aufgeladen werden.

2. Platz- und Spielordnung

Für die Benutzung der Einrichtungen der Golfanlage GC Oberhausen GmbH & Co. KG gelten folgende Grundsätze, die eingehalten werden müssen:

Neben der in den Golfregeln enthaltenen Etikette, deren Einhaltung selbstverständlich sein sollte, sind die gegenseitige Rücksichtnahme und der Respekt vor der Persönlichkeit der anderen Spieler erforderlich.

Zur Etikette gehören u. a.: Pitchmarken ausbessern, Divots zurücklegen, Bunker harken sowie Abfall in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen. 

Raucher müssen ihren eigenen Aschenbecher auf der Runde mitführen. Zigarettenreste müssen in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt werden.

Spielberechtigt sind Mitglieder, die ihren Jahresbeitrage bzw. Gastspieler, die ihr Greenfee entrichtet haben.

Mitglieder des Golfclub Oberhausen e. V. müssen ihre Clubplakette, Gastspieler ihr Greenfee-Ticket deutlich sichtbar an der Golftasche tragen.

Wer seine Startzeit nicht wahrnehmen kann, ist verpflichtet sich spätestens 1 Std. vorher abzumelden. Wer sich dreimal nicht rechtzeitig anmeldet, der kann für die Startzeitenreservierung gesperrt werden, eine Reservierung ist dann nur noch am selben Tag vor Ort möglich.


Jeder Spieler ist verpflichtet, eine Startzeit zu buchen und sich spätestens 5 Minuten vor Spielbeginn an der Rezeption zu melden und seine vorgesehene Abspielzeit einzuhalten. Die Reihenfolge des Abschlags wird mit der Reservierung und Vergabe von Startzeiten durch die Rezeption und/oder durch den Starter am ersten Abschlag geregelt. 

Bei Missachtung kann die  Geschäftsführung/Management ein Platz- und Spielverbot erteilen und gegebenenfalls den Nutzungsvertrag kündigen. Die Betreiberin behält sich vor, kurzfristig Startzeiten ohne Angaben von Gründen zu ändern oder löschen, ohne die betreffenden Spieler hierrüber zu informieren.

Die Platzregeln und die Driving-Range-Regeln sind unbedingt einzuhalten. Darüber hinaus ist den Anweisungen des Managements, des Starters, der Platzaufsicht und der Platzpflegemannschaft Folge zu leisten. 

Sollte es wetter- oder pflegebedingt zu einer kurzfristigen Sperrung des Platzes kommen, ist der Zugang zum ersten Abschlag z.B. durch eine Kette verschlossen. Im Falle von besonderen Pflegemaßnahmen kann es, durch den Einsatz von Düngern bzw. Medikamenten, die ein gewisse Zeit benötigen um vom Boden aufgenommen zu werden, zu Gesundheitsgefährdungen kommen.

Die Kette darf nur auf Anweisung der Rezeption oder des Pflegepersonals, entfernt werden. Eine Missachtung führt zu einer sofortigen fristlosen Kündigung, ohne Anspruch auf Erstattung.

Sonderregelungen, wie etwa Einschränkungen der Spiel- und Übungsmöglichkeiten durch Platzpflegearbeiten oder Turnierbetrieb, werden durch Aushang oder im Internet bekannt gegeben. Hinweise an den ersten Abschlägen sind zu beachten. Die Betreiberin ist berechtigt den Platz und die gesamte Anlage mehrfach ganztägig, auch über einen längeren Zeitraum für z.B. Veranstaltungen, Pflegemaßnahmen, Renovierungen oder Umbauten zu sperren. Städtische oder sonstige behördliche Anweisungen (z.B. Bombenentschärfungen, Luftverschmutzung, Seuchen, Krankheiten), höherer Gewalt, Schlechtwetterperioden (z.B. Regen, Schnee, Trockenheit), Krankheiten (bei Gras z.B. Rasenpilz) oder sonstige nicht von der Betreiberin zu vertretende Vorkommnisse können z.B. zu einer Beschränkung der Zufahrt (z.B. bei Marathonveranstaltungen), der Erreichbarkeit oder auch zur vorrübergehenden, zeitlich unbegrenzten Schließung der gesamten Anlage führen. Diese Umstände sind kein Grund für Erstattungen oder sonstige Ermäßigungen.

Die Golfrunde beginnt grundsätzlich am ersten Abschlag, folgt dem normalen Verlauf der Spielbahnen und endet am 9. Grün. Abkürzungen auf der Runde bzw. sonstiges „Springen“ zwischen den Bahnen ist nicht zulässig.

Grundsätzlich wird auf der Runde nach dem Stableford-Punktesystem gespielt. Dies bedeutet, der Ball muss aufgenommen werden, wenn auf der jeweiligen Spielbahn kein Punkt mehr erzielt werden kann. Das bedeutet:
Par 3: max. 7; Schläge; Par 4: max. 8 Schläge; Par 5: 

max. 9 Schläge.
Richtzeiten für 9 Loch im 4rer Flight: 2:30 Std.

Ein Spieler darf erst dann abschlagen, wenn die vorausspielende Gruppe eindeutig außer Reichweite ist. Sollte ein Spieler durch gefährliches Aufspielen oder Überspielen eine Verletzung anderer Spieler billigend in Kauf nehmen, kann dieses Vergehen im Einzelfall die fristlose Kündigung seines Nutzungsrechtes nach sich ziehen. Auf Bahn 7 gilt eine lokale Sonderregel die einzuhalten ist. 

Bei Probeschwüngen ist jede Beschädigung des Platzes zu vermeiden. Um eine Beschädigung und Verdichtung der Abschläge zu vermeiden, dürfen Schwünge zum „Aufwärmen“ nur außerhalb der Abschläge durchgeführt werden. Auf Grüns und Abschlägen dürfen keine Golftaschen /-wagen abgestellt werden. Die Fahnenstange muss mit Bedacht hingelegt werden.

Auf Platzpflegepersonal ist besonders Rücksicht zu nehmen. Wenn sich Platzpflegepersonal in Reichweite des Schlages befindet, hat der Greenkeeper Vorrang und der Golfspieler muss warten. Das Greenkeeper-Team ist angehalten den Spielern ein Zeichen zu geben, wenn geschlagen werden darf.

Spieler, die ihre Bälle suchen oder um mehr als ein ganzes Loch zurückliegende Flights sind aufgefordert, die nachfolgenden Spieler überholen zu lassen, wenn diese im Spielfluss entschieden behindert werden. Ein freiwilliges Durchspielen lassen schnellerer Flights ist selbstverständlich. Spielern mit einem HCP 37-54 kann an Tagen, an denen der Platz stark frequentiert ist, eine Startzeit nur zu bestimmten Zeiten erlaubt werden.

Eine Spielergruppe (Flight) besteht aus max. vier Spielern, von denen jeder eine eigene Golftasche und eine eigene Ausrüstung mitzuführen hat.

Auf der Golfanlage wird um eine ordentliche Bekleidung gebeten. Jeans sind ausdrücklich erlaubt. Nicht erlaubt sind z. B. Jogginganzüge, Trainingsanzüge, Trägershirts, Badekleidung, ärmellose Hemden (Herren) u.ä.

Das Mitführen von Hunden auf dem Golfplatz und den Übungsanlagen ist gestattet, ggf. ist der Hund an der Leine zu führen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass auf dem Golfplatz von Zeit zu Zeit Düngemittel und andere Chemikalien (im Rahmen der gesetzl. Vorschriften) eingesetzt werden, die ein gesundheitliches Risiko für Tiere sein können.

Private Golfcarts dürfen nur mit vorheriger Anmeldung und Genehmigung (Betreiberin) auf dem Golfgelände genutzt werden. 

Die Driving Range Bälle sind Eigentum der Betreiberin; sie dürfen nur auf der Driving Range verwendet werden. Auf Putting- und Pitchinggelände sind Driving-Range-Bälle nur im Rahmen von Golfunterricht erlaubt. Jegliche Mitnahme von Driving-Range-Bällen, hierzu gilt auch die Lagerung in Caddyschränken oder in Golftaschen, ist Diebstahl und wird zur Anzeige gebracht. 

Aus Sicherheitsgründen darf die Greenkeeper-Werkstatt von Unbefugten nicht betreten werden und abgestellte Platzpflegemaschinen nicht berührt werden. 

Bei Anfahrt des Golfgeländes bitten wir um besonders angepasste Geschwindigkeit. Parken ist nur an den vorgesehenen Stellplätzen gestattet. Fahrzeuge, die die Feuerwehrzufahrt und den Zugang zu den Müllcontainern blockieren, werden kostenpflichtig entfernt.

Alle Benutzer der Golfanlage sind verpflichtet, sich an die vorgegebenen Verhaltensregeln zu halten und den Anweisungen des Personals der Golfanlage GC Oberhausen GmbH & Co. KG Folge zu leisten. Bei Verstößen kann eine schriftliche Verwarnung und ein zeitlich begrenztes Spielverbot ausgesprochen werden. Bei wiederholten oder besonders groben Verstößen gegen diese Haus-, Platz- und Spielordnung können das Nutzungsrecht, sowie die Clubmitgliedschaft vorzeitig gekündigt werden und Hausverbot erteilt werden. Dies gilt insbesondere für Fälle geschäftsschädigenden Verhaltens (z.B. Mitnahme von Schwarzspielern), Beleidigungen gegenüber Mitgliedern, Gästen und Mitarbeitern der KG oder sonstiger widerrechtlicher Verletzung der Rechte der Betreiberin. Hierzu zählen auch abgestimmtes Verhalten, oder der direkte oder indirekt Aufruf hierzu, dass z.B. auf die Blockade von Veranstaltungen abzielt, sowie die Verbreitung schlechter Stimmung.  

Die Betreiberin ist alleinige und ausschließliche Inhaberin aller Rechte und handelt diesbezüglich auch im Namen des GC Oberhausen e.V.

Diese Haus-, Platz- und Spielordnung tritt mit ihrer Bekanntgabe durch Aushang am Schwarzen Brett mit sofortiger Wirkung in Kraft. 

Jens Westendarp – Geschäftsführung

GC Oberhausen GmbH & Co. KG
Gelsenkirchen, im Dezember 2013