AGB – GC Schloß Horst GmbH & Co. KGAGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der GC Schloß Horst GmbH & Co. KG, 
Johannastr. 37, 45899 Gelsenkirchen

– nachstehend Gesellschaft genannt –

1. Nutzungsvertrag, Geltung und Laufzeit

1.1 Die Gesellschaft ist Betreiberin der Golfanlage – Schloß Horst, Johannastr. 37, 45899 Gelsenkirchen, mit allen ihren Nebenanlagen. 

1.2. Die Gesellschaft gewährt dem Nutzer/der Nutzerin das persönliche Recht, die Golfanlage und die dem Golfbetrieb gewidmeten sonstigen Einrichtungen zu nutzen.

1.3. Diese Nutzungsberechtigung wird dem Nutzer/der Nutzerin von der Gesellschaft gegen eine Nutzungsgebühr erteilt. 

1.4. Der Nutzungsvertrag wird unter Einbeziehung und Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für ein Kalenderjahr (beginnend mit dem 1. Januar eines Jahres) geschlossen, oder für 12 fortlaufende Monate. 

Bei Vertragsabschluß in einem bereits laufenden Kalenderjahr wird der Vertrag jedoch mindestens bis zum Ende des Folgejahres geschlossen. In diesem Fall kann die Festsetzung einer anteiligen Jahresgebühr für das laufende Jahr vereinbart werden.

Sofern keine Kündigung des Vertrages gemäß Ziffer 4 erfolgt, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf des Kalenderjahres, bzw. der 12 Monate automatisch um 12 Monate.

1.5. Ein Nutzungsvertrag über mindestens ein Kalenderjahr/12 Monate beinhaltet eine „außerordentliche“ Jahresmitgliedschaft im Golfclub Schloß Horst e.V.. Es entstehen hierfür keine separaten Kosten. Die Mitgliedschaft ist ggf. nur für die vorgabenwirksame Führung des Handicaps und ggf. den DGV-Ausweis notwendig. Der Nutzer hat aus der Mitgliedschaft keine weiteren Verpflichtungen oder Rechte.

2. Nutzungsgebühr 

2.1. Für die Gewährung der Nutzungsberechtigung erhält die Gesellschaft eine Jahresnutzungsgebühr gemäß der jeweils geltenden Preisliste.

2.1.1 Für Erwachsene gilt die volle Jahresgebühr; für Schüler und Jugendliche gelten ermäßigte Beträge bis zum Kalenderjahr ihres 19. Geburtstages einschließlich; für Studenten und Auszubildende gelten ermäßigte Beträge bis zum Kalenderjahr ihres 28. Geburtstages einschließlich.

2.1.2. Die Höhe der Jahresgebühr ergibt sich aus der jeweils geltenden Preisliste. Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

2.1.3. Ein Wechsel zwischen den Altersklassen und den damit verbunden Preisen erfolgt automatisch ohne das hierdurch ein neuer Vertrag zustande kommt. 

2.2. Der Nutzer/die Nutzerin verpflichtet sich, die für die folgenden Jahre jeweils gültige Jahresgebühr bei Fälligkeit (per Lastschrift) entsprechend zu zahlen. 

2.3. Im Falle einer Änderung der Vertragsbedingungen wird dies im Internet auf in der Preisliste veröffentlicht. 

2.3.1. Die Änderungen treten einen Monat nach der Veröffentlichung in Kraft. Werden hierbei Vertragsbedingungen zu Ungunsten des Nutzers geändert, so kann der Nutzer der Änderung außer in den Fällen der unter 2.3.3. benannten Ausnahmen innerhalb eines Monats nach der Änderungsmitteilung schriftlich kündigen. 

2.3.2. Kündigt der Nutzer nicht fristgemäß, gilt die Änderung als genehmigt. 

2.3.3. Abweichend von der vorgenannten Regelung, kann die Gesellschaft die Preise ohne vorherige Ankündigung jährlich um 7,5% erhöhen und ohne Sonderkündigungsrecht des Nutzers.  Gründe können u.a. sein: a.) bei Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes, b.) bei Änderung der internen Kosten für den Betrieb der Golfanlage aufgrund z.B. von Miete- und Pachtzinserhöhungen.

3. Fälligkeit und Zahlung

3.1. Die Gebühr für das laufende Jahr bzw. die 12 Monate ist sofort fällig. 

3.2. Die Gebühr für das erste volle Kalenderjahr ist am 15.01.des jeweiligen Jahres fällig. Bei monatlicher Zahlung ist die Gebühr jeweils zum 15. des Monats fällig, bei vierteljährlicher Zahlung ist die Gebühr jeweils zum 15.1., 15.4., 15.7. und 15.10. fällig, bei halbjährlicher Zahlung ist die Gebühr jeweils zum 15.1. und zum 15.7. fällig.

3.3. Die Nutzerin/Der Nutzer ermächtigt die Gesellschaft, die an die Gesellschaft zu entrichtenden Zahlungen gemäß Ziffer 2. dieser Bedingungen, bei Fälligkeit zu Lasten seines Kontos per Lastschrift einzuziehen.

3.4. Bei erfolglosem Lastschrifteinzug, zum Beispiel durch Nichtdeckung oder Änderung des Kontos, trägt der Nutzer/die Nutzerin die Gebühren in Höhe von € 10,00 pro Rücklastschrift. 

3.5. Wird die jeweilige Nutzungsgebühr nicht gezahlt, hat die Gesellschaft ein außerordentliches Kündigungsrecht. 

4. Kündigung 

4.1. Der Nutzungsvertrag ist mindestens bis zum Jahresende (siehe Ziffer 1.4.) bzw. 12 Monate geschlossen und verlängert sich automatisch um ein weiteres Kalenderjahr/12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende (31.12.) bzw. zum Ende der 12 Monate, von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wird.

4.2. Die Kündigung muss fristgerecht, schriftlich und per Einschreiben mit Rückschein, bei der anderen Vertragspartei eingegangen sein, oder es muss eine von der Betreiberin unterschriebene schriftliche Bestätigung oder email über den fristgerechten Eingang der Kündigung vorliegen.

5. Gerichtsstand

5.1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Gelsenkirchen.

5.2. Es gilt deutsches Recht.

6. Allgemeine Bestimmungen

6.1. Änderungen und Ergänzungen des Nutzungsvertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

6.2. Die Nutzerdatenverwaltung erfolgt mittels EDV.  Die persönlichen Daten werden zu diesem Zweck  unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes  gespeichert. Die/Der Nutzer/in ist damit einverstanden. 

6.3. Für mitgebrachte (Wert-) Gegenstände und Garderobe der Nutzer wird keine Haftung übernommen. 

6.4. Die Benutzung der Anlage der Gesellschaft erfolgt auf eigene Gefahr. 

6.5. Die Haus-, Platz- und Spielordnung wird anerkannt und beachtet. Auf evtl. geltende Spieleinschränkungen gem. Spielordnung aufgrund von Rennveranstaltungen, Turnieren o.ä. wurde hingewiesen.

6.6. Ist oder wird eine Bestimmung des Nutzungsvertrages und/oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.                              

Stand: Januar 2016